Zuerst und vor allem müssen Sie bei der örtlichen Polizei den Verlust Ihrer Reise- oder Identitätsdokumente anzeigen. Mit dieser Anzeige und 3 Passfotos erhalten Sie anschließend bei der belgischen Botschaft oder beim belgischen Konsulat einen vorläufigen Pass. Bestimmte belgische Honorarkonsulate im Ausland können ebenfalls vorläufige Pässe ausstellen. Wenn es in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, keine belgische Vertretung gibt, können Sie sich an die Vertretung eines anderen Landes der Europäischen Union wenden, die Ihnen ein europäisches Reisedokument (Emergency Travel Document) ausstellen kann, mit dem Sie nach Belgien oder in ein bestimmtes anderes Land der Europäischen Union zurückkehren können. Das Verfahren wird erleichtert, wenn Sie Kopien der verlorenen oder gestohlenen Dokumente haben (eventuell auf Smartphone).
Der verlorene Personalausweis und/oder der verlorene Pass können über DOC STOP gesperrt werden. So kann eine betrügerische Benutzung vermieden werden.
Eine Geldsumme lässt sich durch Familie oder Freunde über ein Geldtransferunternehmen problemlos überweisen.
Wenn es Ihnen nicht gelingt, Freunde oder Familie zu erreichen, können Sie in Ausnahmefällen auch die Botschaft oder das Konsulat bitten, mit ihnen Kontakt aufzunehmen.
Wenn es Ihnen nicht gelingt, Familie und/oder Freunde zu erreichen, können Sie die Botschaft oder das Konsulat bitten, das Nötige zu veranlassen. Wenn es ein Sprachproblem mit dem lokalen Pflegepersonal gibt, können Sie die Botschaft/das Konsulat um Vermittlung bitten.
Wenn die ins Krankenhaus aufgenommene Person über eine Versicherung verfügt, ist es wichtig, so schnell wie möglich mit dieser Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Die eigentliche Ermittlungszuständigkeit liegt bei den lokalen Behörden, aber die Botschaft/das Konsulat kann die Ermittlung im Rahmen der Möglichkeiten verfolgen und über die Dienststellen des FÖD Auswärtige Angelegenheiten mit den Kontaktpersonen in Belgien kommunizieren.
Falls eine Kontaktperson in Belgien noch nicht auf dem Laufenden ist, können Sie die Botschaft/das Konsulat ersuchen, sie verständigen zu lassen (in der Regel über die örtliche Polizei in Belgien). Die Botschaft/das Konsulat kann Sie bei den zu treffenden Maßnahmen und bei der Kontaktaufnahme mit den örtlichen Behörden unterstützen.
Wenn der Verstorbene über eine Versicherung verfügte, ist es wichtig, so schnell wie möglich mit ihr Kontakt aufzunehmen, um die für eine Rückführung der sterblichen Überreste erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Im Falle einer Verhaftung können Sie verlangen, dass die belgische Botschaft oder das belgische Konsulat hierüber informiert wird. Sie bieten im Rahmen der Möglichkeiten Beistand und können auf Wunsch Ihre Familie informieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Beistand für belgische Staatbürger, die im Ausland inhaftiert sind".